GOÄ-LexikonKapitel O: Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie

GOÄ-Ziffer 5375: Computergesteuerte Tomographie der Aorta in ihrer gesamten…

Computergesteuerte Tomographie der Aorta in ihrer gesamten Länge

Die GOÄ-Ziffer 5375 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Computergesteuerte Tomographie der Aorta in ihrer gesamten Länge“ (Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie, Abschnitt I. Strahlendiagnostik). Sie ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen und 209,83 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 5375 erfasst die computergesteuerte Tomographie der Aorta in ihrer gesamten Länge, also die durchgehende schnittbildliche Darstellung der Hauptschlagader vom Austritt aus dem Herzen bis in den Bauchraum. Sie wird angesetzt, wenn die gesamte Aorta als zusammenhängende Struktur untersucht werden muss, etwa bei Verdacht auf ein Aneurysma, eine Dissektion oder andere Gefäßveränderungen über mehrere Körperregionen hinweg. Da sie damit Hals-, Thorax- und Abdominalbereich in einer Untersuchung zusammenfasst, ist sie neben den Leistungen nach den Nummern 5371 und 5372 nicht berechnungsfähig, weil diese regionalen CT-Leistungen in ihr aufgehen. Sie zählt zu den CT-Basisleistungen mit Höchstwert nach Nummer 5369.

Gebühren und Steigerungssatz

2000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach116,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,8-fach209,83 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung2,5-fach291,44 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 3 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Die Leistung nach Nummer 5375 ist neben den Leistungen nach den Nummern 5371 und 5372 nicht berechnungsfähig

Ausschlussziffern

Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 5375 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5375

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5375?

Die GOÄ-Ziffer 5375 steht für „Computergesteuerte Tomographie der Aorta in ihrer gesamten Länge“ und gehört zu Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5375?

Die GOÄ-Ziffer 5375 ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5375 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 209,83 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5375?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 5375 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.