GOÄ-LexikonKapitel O: Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie

GOÄ-Ziffer 5373: Computergesteuerte Tomographie des Skeletts (Wirbelsäule…

Computergesteuerte Tomographie des Skeletts (Wirbelsäule, Extremitäten ode r Gelenke bzw. Gelenkpaare)

Die GOÄ-Ziffer 5373 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Computergesteuerte Tomographie des Skeletts (Wirbelsäule, Extremitäten ode r Gelenke bzw. Gelenkpaare)“ (Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie, Abschnitt I. Strahlendiagnostik). Sie ist mit 1900 Punkten bewertet; das entspricht 110,75 € beim einfachen und 199,34 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 5373 erfasst die computergesteuerte Tomographie des Skeletts, also der Wirbelsäule, der Extremitäten oder einzelner Gelenke beziehungsweise Gelenkpaare. Sie kommt zum Einsatz, wenn knöcherne oder gelenknahe Strukturen mittels CT schnittbildlich dargestellt werden sollen, etwa zur Abklärung von Frakturen, Gelenkveränderungen oder degenerativen Prozessen, die mittels konventionellem Röntgen nicht ausreichend beurteilbar sind. Als Bestandteil der CT-Basisleistungen nach den Nummern 5370 bis 5374 unterliegt sie je Sitzung der einmaligen Berechnung und dem Höchstwert nach Nummer 5369; wird sie neben anderen Leistungen dieser Gruppe erbracht, muss dies in der Rechnung gesondert begründet werden. Von Nummer 5374, die speziell die Zwischenwirbelräume betrifft, grenzt sie sich durch den weiteren skelettalen Untersuchungsbereich ab.

Gebühren und Steigerungssatz

1900 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach110,75 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,8-fach199,34 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung2,5-fach276,86 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 3 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5373

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5373?

Die GOÄ-Ziffer 5373 steht für „Computergesteuerte Tomographie des Skeletts (Wirbelsäule, Extremitäten ode r Gelenke bzw. Gelenkpaare)“ und gehört zu Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5373?

Die GOÄ-Ziffer 5373 ist mit 1900 Punkten bewertet; das entspricht 110,75 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5373 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 199,34 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5373?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5373 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.