GOÄ-Lexikon › Kapitel O: Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Selektive Koronarangiographie eines Herzkranzgefäßes oder Bypasses mittels Cinetechnik, eine Serie
Die GOÄ-Ziffer 5324 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Selektive Koronarangiographie eines Herzkranzgefäßes oder Bypasses mittels Cinetechnik, eine Serie“ (Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie, Abschnitt I. Strahlendiagnostik). Sie ist mit 2400 Punkten bewertet; das entspricht 139,89 € beim einfachen und 251,80 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Die Ziffer 5324 vergütet die selektive Koronarangiographie eines einzelnen Herzkranzgefäßes oder Bypasses mittels Cinetechnik als eine Serie und wird angewendet, wenn im Rahmen einer Herzkatheteruntersuchung gezielt ein bestimmtes Koronargefäß oder ein einzelner Bypass kontrastmittelgestützt und filmisch dokumentiert dargestellt wird, um dessen Durchgängigkeit oder Stenosierung zu beurteilen. Sie unterscheidet sich von der Nummer 5325 dadurch, dass nur ein Gefäß beziehungsweise Bypass untersucht wird, nicht sämtliche Herzkranzgefäße. Die amtliche Bestimmung schließt aus, dass die Nummern 5324 und 5325 nebeneinander berechnet werden, sodass bei Untersuchung mehrerer, aber nicht aller Gefäße die Abgrenzung zwischen Einzelgefäß- und Komplettdarstellung für die richtige Ziffernwahl entscheidend ist und keine Kombination beider Leistungen erfolgt.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 139,89 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,8-fach | 251,80 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 2,5-fach | 349,72 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 3 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 5324 steht für „Selektive Koronarangiographie eines Herzkranzgefäßes oder Bypasses mittels Cinetechnik, eine Serie“ und gehört zu Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 5324 ist mit 2400 Punkten bewertet; das entspricht 139,89 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 251,80 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Ja, für die GOÄ-Ziffer 5324 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.