GOÄ-LexikonKapitel O: Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie

GOÄ-Ziffer 5265: Mammographie einer Seite, in einer Ebene

Mammographie einer Seite, in einer Ebene

Die GOÄ-Ziffer 5265 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Mammographie einer Seite, in einer Ebene“ (Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie, Abschnitt I. Strahlendiagnostik). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 31,48 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Nummer 5265 bezeichnet die Mammographie einer Brustseite in einer einzigen Aufnahmeebene, typischerweise als Basisuntersuchung im Rahmen der Abklärung eines tastbaren Befunds, einer Vorsorgeuntersuchung außerhalb des Screening-Programms oder einer Verlaufskontrolle. Sie wird angesetzt, wenn eine ergänzende zweite Ebene nicht erforderlich ist, etwa bei gezielter Kontrolle eines bereits bekannten Areals. Die amtliche Bestimmung begrenzt die Berechnung auf einmal je Seite und Sitzung, sodass mehrere Aufnahmen derselben Ebene und Seite in einer Sitzung nicht mehrfach abgerechnet werden können. Wird dieselbe Seite zusätzlich in einer zweiten Ebene untersucht, kommt stattdessen die eigenständige Ziffer für die Zwei-Ebenen-Mammographie zur Anwendung, nicht die 5265 zusätzlich.

Gebühren und Steigerungssatz

300 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach17,49 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,8-fach31,48 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung2,5-fach43,72 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 3 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Die Leistung nach Nummer 5265 ist je Seite und Sitzung nur einmal berechnungsfähig

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5265

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5265?

Die GOÄ-Ziffer 5265 steht für „Mammographie einer Seite, in einer Ebene“ und gehört zu Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5265?

Die GOÄ-Ziffer 5265 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5265 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 31,48 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5265?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 5265 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.