GOÄ-LexikonKapitel O: Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie

GOÄ-Ziffer 5250: Gebärmutter- und/oder Eileiterkontrastuntersuchung…

Gebärmutter- und/oder Eileiterkontrastuntersuchung – einschließlich Durchleuchtung(en) 4. Spezialuntersuchungen

Die GOÄ-Ziffer 5250 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Gebärmutter- und/oder Eileiterkontrastuntersuchung – einschließlich Durchleuchtung(en) 4. Spezialuntersuchungen“ (Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie, Abschnitt I. Strahlendiagnostik). Sie ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen und 41,97 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 5250 erfasst die Gebärmutter- und/oder Eileiterkontrastuntersuchung, die Hysterosalpingographie, einschließlich Durchleuchtung(en). Sie wird angewendet, wenn die Durchgängigkeit der Eileiter und die Form der Gebärmutterhöhle radiologisch abgeklärt werden sollen, insbesondere im Rahmen einer Sterilitätsdiagnostik oder bei Verdacht auf Fehlbildungen des Uterus, Verwachsungen oder einen Tubenverschluss. Über einen in die Gebärmutterhöhle eingebrachten Katheter wird Kontrastmittel appliziert und dessen Verteilung in Uterus und Eileitern unter Durchleuchtung beobachtet und dokumentiert. Die Untersuchung erlaubt sowohl die morphologische Beurteilung der Gebärmutterhöhle als auch die funktionelle Beurteilung der Tubendurchgängigkeit anhand des Kontrastmittelübertritts in die Bauchhöhle und stellt damit ein zentrales Verfahren der gynäkologischen Bildgebung bei Kinderwunschabklärung dar.

Gebühren und Steigerungssatz

400 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach23,31 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,8-fach41,97 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung2,5-fach58,29 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 3 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5250

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5250?

Die GOÄ-Ziffer 5250 steht für „Gebärmutter- und/oder Eileiterkontrastuntersuchung – einschließlich Durchleuchtung(en) 4. Spezialuntersuchungen“ und gehört zu Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5250?

Die GOÄ-Ziffer 5250 ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5250 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 41,97 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5250?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5250 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.