GOÄ-LexikonKapitel O: Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie

GOÄ-Ziffer 5163: Dünndarmkontrastuntersuchung mit im Bereich der Flexura…

Dünndarmkontrastuntersuchung mit im Bereich der Flexura duodeno-jejunalis endender Sonde – einschließlich Durchleuchtung(en)

Die GOÄ-Ziffer 5163 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Dünndarmkontrastuntersuchung mit im Bereich der Flexura duodeno-jejunalis endender Sonde – einschließlich Durchleuchtung(en)“ (Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie, Abschnitt I. Strahlendiagnostik). Sie ist mit 1300 Punkten bewertet; das entspricht 75,77 € beim einfachen und 136,39 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 5163 erfasst die Dünndarmkontrastuntersuchung mit einer im Bereich der Flexura duodeno-jejunalis endenden Sonde, einschließlich Durchleuchtung(en). Sie wird angewendet, wenn eine gezielte, sondengestützte Kontrastmitteldarstellung des Dünndarms erforderlich ist, etwa bei Verdacht auf eine Dünndarmstenose, einen Tumor oder eine entzündliche Veränderung, die mit einer oralen Kontrastmittelgabe allein nicht ausreichend beurteilt werden kann. Die Sonde wird bis zum Übergang von Zwölffingerdarm zu Dünndarm vorgeschoben, wodurch das Kontrastmittel gezielter appliziert und die Passage unter Durchleuchtungskontrolle beobachtet werden kann. Im Unterschied zu den einfachen Kontrastuntersuchungen des oberen Verdauungstrakts steht hier die detaillierte, sondengestützte Darstellung des Dünndarms selbst im Vordergrund der Untersuchung.

Gebühren und Steigerungssatz

1300 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach75,77 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,8-fach136,39 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung2,5-fach189,43 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 3 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5163

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5163?

Die GOÄ-Ziffer 5163 steht für „Dünndarmkontrastuntersuchung mit im Bereich der Flexura duodeno-jejunalis endender Sonde – einschließlich Durchleuchtung(en)“ und gehört zu Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5163?

Die GOÄ-Ziffer 5163 ist mit 1300 Punkten bewertet; das entspricht 75,77 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5163 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 136,39 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5163?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5163 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.