GOÄ-LexikonKapitel O: Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie

GOÄ-Ziffer 5004: Panoramaschichtaufnahme der Kiefer Finger oder Zehen

Panoramaschichtaufnahme der Kiefer Finger oder Zehen

Die GOÄ-Ziffer 5004 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Panoramaschichtaufnahme der Kiefer Finger oder Zehen“ (Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie, Abschnitt I. Strahlendiagnostik). Sie ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen und 41,97 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 5004 vergütet die Panoramaschichtaufnahme der Kiefer, also die Orthopantomographie, bei der Ober- und Unterkiefer gemeinsam in einer einzigen Schichtaufnahme dargestellt werden. Diese Technik liefert einen vollständigen Überblick über beide Kieferbögen, sämtliche Zähne, die Kieferhöhlen sowie die Kiefergelenke in einem Bild und wird deshalb häufig als Basisuntersuchung vor umfangreicheren zahnärztlichen, kieferchirurgischen oder kieferorthopädischen Behandlungsplanungen eingesetzt, etwa zur Beurteilung von Weisheitszähnen, Zahnanlagen, Kieferzysten oder knöchernen Veränderungen. Im Unterschied zur Panoramaaufnahme eines einzelnen Kiefers nach Nummer 5002 erfasst 5004 beide Kiefer gleichzeitig in einer Aufnahme, wodurch bei entsprechender Fragestellung eine getrennte Darstellung von Ober- und Unterkiefer entbehrlich wird und der diagnostische Gesamtüberblick in einem Untersuchungsschritt gewonnen werden kann.

Gebühren und Steigerungssatz

400 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach23,31 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,8-fach41,97 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung2,5-fach58,29 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 3 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5004

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5004?

Die GOÄ-Ziffer 5004 steht für „Panoramaschichtaufnahme der Kiefer Finger oder Zehen“ und gehört zu Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5004?

Die GOÄ-Ziffer 5004 ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5004 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 41,97 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5004?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5004 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.