GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3316: Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere…

Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den Rumpf

Die GOÄ-Ziffer 3316 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den Rumpf“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XVI. Orthopädisch-chirurgische konservative Leistungen). Sie ist mit 757 Punkten bewertet; das entspricht 44,12 € beim einfachen und 101,48 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 3316 vergütet die Abdruck- oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den Rumpf. Sie wird angesetzt, wenn ausschließlich der Rumpf, also der Körperabschnitt zwischen Hals und Becken ohne Kopf oder Extremitäten, abgeformt wird, etwa zur Anfertigung eines Rumpforthesen- oder Korsettmodells bei Wirbelsäulendeformitäten. Damit unterscheidet sie sich von der noch umfangreicheren Nummer 3317, die zusätzlich Kopf oder Arm beziehungsweise beides mit einbezieht. In der Praxis kommt 3316 zur Anwendung, wenn das geplante orthopädische Hilfsmittel sich auf den Rumpfbereich beschränkt, etwa bei einer Skoliose- oder Kyphoseorthese, ohne dass eine zusätzliche Erfassung von Kopf oder Armen für Passform oder Funktion erforderlich ist.

Gebühren und Steigerungssatz

757 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach44,12 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach101,48 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach154,43 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3316

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3316?

Die GOÄ-Ziffer 3316 steht für „Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den Rumpf“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3316?

Die GOÄ-Ziffer 3316 ist mit 757 Punkten bewertet; das entspricht 44,12 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3316 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 101,48 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3316?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3316 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.