GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3320: Anpassen von Kunstgliedern oder eines großen orthopädischen…

Anpassen von Kunstgliedern oder eines großen orthopädischen Hilfsmittels Unter „Große orthopädische Hilfsmittel“ sind solche orthopädischen Hilfsmittel zu verstehen, deren Anpassen dem von Kunstgliedern vergleichbar ist. Unter „Anpassen“ ist die durch den Arzt bewirkte Korrektur von bereits vorhandenen, anderweitig angefertigten Kunstgliedern oder großen orthopädischen Hilfsmitteln zu verstehen

Die GOÄ-Ziffer 3320 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Anpassen von Kunstgliedern oder eines großen orthopädischen Hilfsmittels Unter „Große orthopädische Hilfsmittel“ sind solche orthopädischen Hilfsmittel zu verstehen, deren Anpassen dem von Kunstgliedern vergleichbar ist. Unter „Anpassen“ ist die durch den Arzt bewirkte Korrektur von bereits vorhandenen, anderweitig angefertigten Kunstgliedern oder großen orthopädischen Hilfsmitteln zu verstehen“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XVI. Orthopädisch-chirurgische konservative Leistungen). Sie ist mit 95 Punkten bewertet; das entspricht 5,54 € beim einfachen und 12,74 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 3320 vergütet das Anpassen von Kunstgliedern oder eines großen orthopädischen Hilfsmittels an den Patienten. Die Bestimmung präzisiert, dass unter „große orthopädische Hilfsmittel“ solche orthopädischen Hilfsmittel zu verstehen sind, deren Anpassung einen entsprechend hohen fachlichen und zeitlichen Aufwand erfordert, wie es etwa bei Prothesen oder umfangreichen Orthesen der Fall ist. Die Leistung wird angesetzt, wenn ein bereits gefertigtes Kunstglied oder ein solches Hilfsmittel am Körper des Patienten kontrolliert, in der Passform korrigiert und funktionell eingestellt wird, nicht für die vorbereitende Abdrucknahme, die eigenständig nach den Nummern 3310 bis 3317 abgerechnet wird. Typischer Anwendungsfall ist die Erstanpassung oder Nachjustierung einer Extremitätenprothese oder eines vergleichbaren größeren orthopädischen Hilfsmittels.

Gebühren und Steigerungssatz

95 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach5,54 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach12,74 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach19,38 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3320

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3320?

Die GOÄ-Ziffer 3320 steht für „Anpassen von Kunstgliedern oder eines großen orthopädischen Hilfsmittels Unter „Große orthopädische Hilfsmittel“ sind solche orthopädischen Hilfsmittel zu verstehen, deren Anpassen dem von Kunstgliedern vergleichbar ist. Unter „Anpassen“ ist die durch den Arzt bewirkte Korrektur von bereits vorhandenen, anderweitig angefertigten Kunstgliedern oder großen orthopädischen Hilfsmitteln zu verstehen“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3320?

Die GOÄ-Ziffer 3320 ist mit 95 Punkten bewertet; das entspricht 5,54 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3320 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 12,74 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3320?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3320 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.