GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3285: Operation eines Leisten- oder Schenkelbruches

Operation eines Leisten- oder Schenkelbruches

Die GOÄ-Ziffer 3285 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation eines Leisten- oder Schenkelbruches“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XV. Hernienchirurgie). Sie ist mit 1290 Punkten bewertet; das entspricht 75,19 € beim einfachen und 172,94 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Nummer 3285 vergütet die operative Versorgung eines Leisten- oder Schenkelbruches (Hernia inguinalis bzw. femoralis) im nicht eingeklemmten, elektiven Zustand. Sie wird angesetzt, wenn der Bruchsack freigelegt, der Bruchinhalt reponiert und die Bruchpforte durch Naht- oder Netzverfahren verschlossen wird, unabhängig von der gewählten Operationstechnik. Die Ziffer erfasst den regulären, planbaren Eingriff ohne Komplikationen wie Einklemmung oder Darmbeteiligung. Kommt es intraoperativ zu einer Inkarzeration mit Notwendigkeit einer Darmresektion, ist stattdessen die höher bewertete Nummer 3286 einschlägig, da diese den erheblich größeren operativen Aufwand abbildet. In der Praxis wird 3285 typischerweise bei ambulanten oder stationären Hernien-Operationen ohne Notfallcharakter berechnet, etwa bei symptomatischer, aber reponibler Leistenhernie.

Gebühren und Steigerungssatz

1290 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach75,19 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach172,94 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach263,17 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3285

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3285?

Die GOÄ-Ziffer 3285 steht für „Operation eines Leisten- oder Schenkelbruches“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3285?

Die GOÄ-Ziffer 3285 ist mit 1290 Punkten bewertet; das entspricht 75,19 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3285 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 172,94 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3285?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3285 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.