GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3282: Zurückbri ngen oder Versuch des Zurückbringens eines…

Zurückbri ngen oder Versuch des Zurückbringens eines eingeklemmten Bruches

Die GOÄ-Ziffer 3282 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zurückbri ngen oder Versuch des Zurückbringens eines eingeklemmten Bruches“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XV. Hernienchirurgie). Sie ist mit 222 Punkten bewertet; das entspricht 12,94 € beim einfachen und 29,76 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer vergütet das Zurueckbringen oder den Versuch des Zurueckbringens eines eingeklemmten Bruches. Angewendet wird sie bei einer Bruchinkarzeration, bei der ausgetretene Bauchorgane oder Bauchfellanteile in der Bruchpforte eingeklemmt sind und durch manuelle Manipulation von aussen reponiert, das heisst in die Bauchhoehle zurueckgedrueckt werden sollen, um eine Durchblutungsstoerung oder einen Darmverschluss abzuwenden. Die Leistung umfasst den Repositionsversuch einschliesslich der dafuer erforderlichen Lagerung und Handgriffe, unabhaengig davon, ob der Versuch letztlich erfolgreich ist. Gelingt die Reposition nicht oder liegt bereits eine Komplikation vor, schliesst sich in der Regel eine operative Bruchversorgung nach den entsprechenden Ziffern (z. B. 3283 f.) an.

Gebühren und Steigerungssatz

222 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach12,94 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach29,76 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach45,29 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3282

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3282?

Die GOÄ-Ziffer 3282 steht für „Zurückbri ngen oder Versuch des Zurückbringens eines eingeklemmten Bruches“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3282?

Die GOÄ-Ziffer 3282 ist mit 222 Punkten bewertet; das entspricht 12,94 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3282 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 29,76 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3282?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3282 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.