GOÄ-Lexikon › Kapitel L: Chirurgie, Orthopädie
Operation eines Nabel- oder Mittellinien- oder Bauchnarbenbruches mit Muskel- und Faszienverschiebeplastik – auch mit Darmresektion
Die GOÄ-Ziffer 3284 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation eines Nabel- oder Mittellinien- oder Bauchnarbenbruches mit Muskel- und Faszienverschiebeplastik – auch mit Darmresektion“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XV. Hernienchirurgie). Sie ist mit 2500 Punkten bewertet; das entspricht 145,72 € beim einfachen und 335,15 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Diese Ziffer vergütet die Operation eines Nabel-, Mittellinien- oder Bauchnarbenbruches mit zusaetzlicher Muskel- und Faszienverschiebeplastik, auch in Verbindung mit einer Darmresektion. Angewendet wird sie bei ausgedehnten oder rezidivierenden Bauchwandbruechen, bei denen der einfache Nahtverschluss nach Nummer 3283 nicht ausreicht, weil der Defekt zu gross ist oder das umgebende Gewebe zu schwach, sodass Muskel- und Faszienanteile verschoben und uebereinander vernaeht werden, um die Bauchwand spannungsfrei zu stabilisieren. Ist zugleich eingeklemmtes oder geschaedigtes Darmgewebe betroffen, umfasst die Leistung zusaetzlich dessen Resektion mit Wiederherstellung der Darmkontinuitaet. Sie stellt damit gegenueber Nummer 3283 die operativ deutlich aufwendigere Versorgung komplexer beziehungsweise komplizierter Bauchwandbrueche dar.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 145,72 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 335,15 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 510,01 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3284 steht für „Operation eines Nabel- oder Mittellinien- oder Bauchnarbenbruches mit Muskel- und Faszienverschiebeplastik – auch mit Darmresektion“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3284 ist mit 2500 Punkten bewertet; das entspricht 145,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 335,15 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3284 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.