GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3236: Unblutige Erweiterung des Mastdarmschließmuskels

Unblutige Erweiterung des Mastdarmschließmuskels

Die GOÄ-Ziffer 3236 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Unblutige Erweiterung des Mastdarmschließmuskels“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie). Sie ist mit 111 Punkten bewertet; das entspricht 6,47 € beim einfachen und 14,88 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer vergütet die unblutige, also ohne Schnitt durchgefuehrte Erweiterung des Mastdarmschliessmuskels. Angewendet wird sie bei Erkrankungen mit erhoehtem Sphinktertonus oder Verengung des Analkanals, etwa bei chronischer Analfissur oder funktioneller Enge, bei denen der Schliessmuskel durch manuelle oder instrumentelle Dehnung ohne operative Durchtrennung geweitet wird, um die Passage zu erleichtern und den Muskeltonus zu senken. Die Leistung beschraenkt sich auf den unblutigen Dehnungsvorgang selbst. Sie ist von der blutigen Erweiterung des Mastdarmschliessmuskels nach Nummer 3237 abzugrenzen, bei der die Weitung operativ durch gezielte Durchtrennung von Muskelfasern erfolgt und die als eigenstaendige, aufwendigere Leistung erbracht wird, wenn die unblutige Dehnung nicht ausreicht oder nicht indiziert ist.

Gebühren und Steigerungssatz

111 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,47 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach14,88 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach22,64 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3236

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3236?

Die GOÄ-Ziffer 3236 steht für „Unblutige Erweiterung des Mastdarmschließmuskels“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3236?

Die GOÄ-Ziffer 3236 ist mit 111 Punkten bewertet; das entspricht 6,47 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3236 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 14,88 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3236?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3236 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.