GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3230: Manuelles Zurückbringen des Mastdarmvorfalles

Manuelles Zurückbringen des Mastdarmvorfalles

Die GOÄ-Ziffer 3230 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Manuelles Zurückbringen des Mastdarmvorfalles“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 16,09 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer vergütet das manuelle Zurueckbringen (Reposition) eines Mastdarmvorfalls ohne operativen Eingriff. Angewendet wird sie bei einem akut aufgetretenen oder rezidivierenden Rektumprolaps, bei dem der vorgefallene Darmabschnitt durch manuellen Druck von aussen wieder in seine normale anatomische Lage zurueckgedrueckt wird, etwa als Akutmassnahme bei Patienten mit habituellem Vorfall oder als Erstversorgung vor einer spaeteren operativen Sanierung. Die Leistung beschraenkt sich auf den konservativen Repositionsvorgang einschliesslich der dafuer erforderlichen Lagerung und Handgriffe, ohne Schnitt oder Naht. Sie ist klar von den operativen Verfahren zur dauerhaften Behebung des Mastdarmvorfalls nach den Nummern 3231 und 3232 abzugrenzen, die bei wiederholtem oder nicht anders beherrschbarem Vorfall zur Anwendung kommen.

Gebühren und Steigerungssatz

120 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,99 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach16,09 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach24,48 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3230

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3230?

Die GOÄ-Ziffer 3230 steht für „Manuelles Zurückbringen des Mastdarmvorfalles“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3230?

Die GOÄ-Ziffer 3230 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3230 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 16,09 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3230?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3230 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.