GOÄ-Lexikon › Kapitel L: Chirurgie, Orthopädie
Peranale operative Entfernung einer Mastdarmgeschwulst mit Durchtrennung de r Schließmuskulatur (Rectostomia posterior) – einschließlich Naht
Die GOÄ-Ziffer 3226 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Peranale operative Entfernung einer Mastdarmgeschwulst mit Durchtrennung de r Schließmuskulatur (Rectostomia posterior) – einschließlich Naht“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie). Sie ist mit 3500 Punkten bewertet; das entspricht 204,01 € beim einfachen und 469,21 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Erfasst wird die peranale operative Entfernung einer Mastdarmgeschwulst, bei der zusaetzlich die Schliessmuskulatur durchtrennt wird (Rectostomia posterior), einschliesslich der anschliessenden Naht. Angewendet wird diese Ziffer, wenn eine Geschwulst aufgrund ihrer Groesse, Lage oder Ausdehnung ueber den blossen peranalen Zugang nach Nummer 3224 nicht sicher entfernt werden kann und der Zugang durch dorsale Spaltung des Schliessmuskels erweitert werden muss, um ausreichend Uebersicht und Platz fuer die vollstaendige Abtragung zu schaffen. Die Leistung umfasst die dorsale Durchtrennung von Schliessmuskel und angrenzendem Gewebe, die Entfernung der Geschwulst sowie die schichtweise Naht von Muskulatur und Schleimhaut zur Wiederherstellung der Kontinenzfunktion. Sie stellt damit die aufwendigere Alternative zur einfachen peranalen Abtragung nach Nummer 3224 dar.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 204,01 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 469,21 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 714,02 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3226 steht für „Peranale operative Entfernung einer Mastdarmgeschwulst mit Durchtrennung de r Schließmuskulatur (Rectostomia posterior) – einschließlich Naht“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3226 ist mit 3500 Punkten bewertet; das entspricht 204,01 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 469,21 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3226 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.