GOÄ-Lexikon › Kapitel L: Chirurgie, Orthopädie
Peranale operative Entfernung von Mastdarmpolypen oder Mastdarmgeschwülsten – einschließlich Schleimhautnaht
Die GOÄ-Ziffer 3224 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Peranale operative Entfernung von Mastdarmpolypen oder Mastdarmgeschwülsten – einschließlich Schleimhautnaht“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie). Sie ist mit 1150 Punkten bewertet; das entspricht 67,03 € beim einfachen und 154,17 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Diese Ziffer vergütet die peranale, also ueber den natuerlichen Zugangsweg des Afters durchgefuehrte operative Entfernung von Mastdarmpolypen oder Mastdarmgeschwuelsten einschliesslich der anschliessenden Naht der Schleimhaut. Angewendet wird sie bei gutartigen oder abklaerungsbeduerftigen Schleimhautneubildungen im Rektum, die ohne Eroeffnung der Bauchhoehle von innen ueber den After erreicht und abgetragen werden koennen. Die Leistung umfasst die Darstellung der Geschwulst, deren Abtragung mit ausreichendem Sicherheitsabstand sowie den Wundverschluss durch Naht der Schleimhaut zur Vermeidung von Nachblutungen. Sie ist von der Ziffer 3226 abzugrenzen, bei der zusaetzlich eine Durchtrennung der Schliessmuskulatur (Rectostomia posterior) erforderlich wird, weil die Geschwulst aufgrund ihrer Lage oder Groesse allein peranal nicht ausreichend zugaenglich ist.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 67,03 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 154,17 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 234,61 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3224 steht für „Peranale operative Entfernung von Mastdarmpolypen oder Mastdarmgeschwülsten – einschließlich Schleimhautnaht“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3224 ist mit 1150 Punkten bewertet; das entspricht 67,03 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 154,17 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3224 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.