GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3157: Magenteilresektion mit Dickdarmteilresektion

Magenteilresektion mit Dickdarmteilresektion

Die GOÄ-Ziffer 3157 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Magenteilresektion mit Dickdarmteilresektion“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie). Sie ist mit 4620 Punkten bewertet; das entspricht 269,29 € beim einfachen und 619,36 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die Magenteilresektion in Kombination mit einer Dickdarmteilresektion in einem einheitlichen operativen Vorgehen. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine Erkrankung, etwa ein ausgedehnter Tumor, sowohl den Magen als auch angrenzende Abschnitte des Dickdarms betrifft und deshalb beide Organe im selben Eingriff teilweise entfernt werden muessen. Die Ziffer bildet damit den kombinierten Mehraufwand ab, der entsteht, wenn nicht nur der Magen, sondern zusaetzlich ein Dickdarmabschnitt reseziert wird, und ist von der isolierten Magenteilresektion nach Ziffer 3145 sowie der isolierten Teilresektion des Kolons nach Ziffer 3169 abzugrenzen, die jeweils nur ein Organ betreffen. Massgeblich fuer die Ansetzung ist, dass beide Resektionen tatsaechlich im Rahmen desselben Eingriffs erfolgen.

Gebühren und Steigerungssatz

4620 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach269,29 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach619,36 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach942,51 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3157

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3157?

Die GOÄ-Ziffer 3157 steht für „Magenteilresektion mit Dickdarmteilresektion“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3157?

Die GOÄ-Ziffer 3157 ist mit 4620 Punkten bewertet; das entspricht 269,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3157 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 619,36 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3157?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3157 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.