GOÄ-Lexikon › Kapitel L: Chirurgie, Orthopädie
Vagotomie am Magen mit zusätzlichen Drainageverfahren (z. B. Anastomose, Pyloruserweiterung einschließlich Plastik)
Die GOÄ-Ziffer 3155 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Vagotomie am Magen mit zusätzlichen Drainageverfahren (z. B. Anastomose, Pyloruserweiterung einschließlich Plastik)“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie). Sie ist mit 4500 Punkten bewertet; das entspricht 262,29 € beim einfachen und 603,27 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Diese Ziffer erfasst die Vagotomie am Magen in Kombination mit einem zusaetzlichen Drainageverfahren, etwa einer Anastomose oder einer Pyloruserweiterung einschliesslich Plastik. Sie kommt zur Anwendung, wenn nach Durchtrennung der vagalen Nervenaeste eine begleitende Entleerungsstoerung des Magens zu erwarten ist, die durch ein zusaetzliches operatives Drainageverfahren ausgeglichen werden muss, damit die Magenentleerung trotz der Vagotomie gewaehrleistet bleibt. Im Gegensatz zur alleinigen Vagotomie nach Ziffer 3154 wird hier also ein kombinierter, aufwendigerer Eingriff abgebildet, der die Nervendurchtrennung und die begleitende Drainagemassnahme in einem einheitlichen operativen Vorgehen zusammenfasst. Die Ziffer ist damit nur einschlaegig, wenn beide Komponenten, Vagotomie und Drainageverfahren, tatsaechlich im selben Eingriff durchgefuehrt werden.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 262,29 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 603,27 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 918,02 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3155 steht für „Vagotomie am Magen mit zusätzlichen Drainageverfahren (z. B. Anastomose, Pyloruserweiterung einschließlich Plastik)“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3155 ist mit 4500 Punkten bewertet; das entspricht 262,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 603,27 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3155 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.