GOÄ-Lexikon › Kapitel L: Chirurgie, Orthopädie
Schrittmacher-Erstimplantation
Die GOÄ-Ziffer 3095 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Schrittmacher-Erstimplantation“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIII. Herzchirurgie). Sie ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen und 371,35 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Diese Ziffer erfasst die Erstimplantation eines Herzschrittmachers. Sie kommt zur Anwendung, wenn bei einem Patienten erstmals ein Schrittmacheraggregat operativ eingesetzt wird, um eine behandlungsbeduerftige Herzrhythmusstoerung, etwa eine bradykarde Rhythmusstoerung, durch elektrische Stimulation des Herzens zu behandeln. Der Eingriff umfasst die operative Anlage der Aggregattasche sowie die Platzierung des Schrittmachers samt Anschluss an das Elektrodensystem. Die Ziffer ist von der nachfolgenden Position zum Aggregatwechsel abzugrenzen, die bei bereits vorhandenem Schrittmachersystem den Austausch eines verbrauchten Aggregats betrifft, sowie vom Korrektureingriff, der auf Folgeeingriffe an einem bestehenden System bei Fehlfunktion oder Elektrodenproblemen abzielt. Massgeblich fuer den Ansatz dieser Ziffer ist also die Erstversorgung eines Patienten mit einem Schrittmachersystem.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 161,46 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 371,35 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 565,10 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3095 steht für „Schrittmacher-Erstimplantation“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3095 ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 371,35 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3095 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.