GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2971: Spülung des Pleuraraumes bei liegender Drainage…

Spülung des Pleuraraumes bei liegender Drainage – gegebenenfalls einschließlich Einbringung von Arzneimitteln

Die GOÄ-Ziffer 2971 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Spülung des Pleuraraumes bei liegender Drainage – gegebenenfalls einschließlich Einbringung von Arzneimitteln“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XII. Thoraxchirurgie). Sie ist mit 148 Punkten bewertet; das entspricht 8,63 € beim einfachen und 19,84 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2971 erfasst die Spülung des Pleuraraums bei bereits liegender Drainage, gegebenenfalls einschließlich der Einbringung von Arzneimitteln. Diese Leistung kommt zur Anwendung, wenn bei einem Patienten mit vorbestehender Pleuradrainage, etwa im Rahmen eines Pleuraempyems oder nach Operationen, eine gezielte Spülung des Pleuraraums zur Entfernung von Sekret, Fibrin oder Detritus erforderlich ist, und wenn zusätzlich Medikamente, beispielsweise Antibiotika oder fibrinolytische Substanzen, direkt in den Pleuraraum eingebracht werden sollen. Die Ziffer setzt eine bereits bestehende, funktionsfähige Drainage voraus und ist damit von der Anlage der Drainage selbst nach Ziffer 2970 klar abzugrenzen; sie beschreibt die Nachbehandlung beziehungsweise Pflegemaßnahme am liegenden Drainagesystem, nicht dessen Erstanlage.

Gebühren und Steigerungssatz

148 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach8,63 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach19,84 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach30,19 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2971

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2971?

Die GOÄ-Ziffer 2971 steht für „Spülung des Pleuraraumes bei liegender Drainage – gegebenenfalls einschließlich Einbringung von Arzneimitteln“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2971?

Die GOÄ-Ziffer 2971 ist mit 148 Punkten bewertet; das entspricht 8,63 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2971 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 19,84 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2971?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2971 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.