GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2841: Rekonstruktive Operation einer Kniekehlenarterie

Rekonstruktive Operation einer Kniekehlenarterie

Die GOÄ-Ziffer 2841 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Rekonstruktive Operation einer Kniekehlenarterie“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XI. Gefäßchirurgie). Sie ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen und 268,12 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer vergütet die rekonstruktive Operation einer Kniekehlenarterie, also der Arteria poplitea, die das Bein im Bereich der Kniekehle mit Blut versorgt. Sie kommt zur Anwendung, wenn dieses Gefäß aufgrund einer Stenose, eines Verschlusses oder einer sonstigen Schädigung operativ wiederhergestellt werden muss, etwa im Rahmen der Behandlung einer fortgeschrittenen peripheren arteriellen Verschlusskrankheit des Beins. Die Ziffer grenzt sich anatomisch von der vorhergehenden Ziffer zu den Oberschenkelarterien und der nachfolgenden Ziffer zu den Unterschenkelarterien ab, da sie speziell den Gefäßabschnitt in der Kniekehle betrifft, einen Bereich, der aufgrund seiner Beweglichkeit und Gefäßanatomie besondere operationstechnische Anforderungen stellt und daher als eigener Lokalisationsabschnitt gesondert bewertet ist.

Gebühren und Steigerungssatz

2000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach116,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach268,12 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach408,01 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2841

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2841?

Die GOÄ-Ziffer 2841 steht für „Rekonstruktive Operation einer Kniekehlenarterie“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2841?

Die GOÄ-Ziffer 2841 ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2841 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 268,12 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2841?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2841 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.