GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2839: Rekonstruktive Operation an den Beckenarterien, einseitig

Rekonstruktive Operation an den Beckenarterien, einseitig

Die GOÄ-Ziffer 2839 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Rekonstruktive Operation an den Beckenarterien, einseitig“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XI. Gefäßchirurgie). Sie ist mit 3000 Punkten bewertet; das entspricht 174,86 € beim einfachen und 402,18 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer vergütet die rekonstruktive Operation an den Beckenarterien, einseitig, also die operative Wiederherstellung der Beckengefäße auf einer Körperseite bei Stenose, Verschluss oder sonstiger Gefäßschädigung. Angewendet wird sie bei gefäßchirurgischen Eingriffen zur Behebung von Durchblutungsstörungen im Beckenbereich, etwa im Rahmen der Behandlung einer peripheren arteriellen Verschlusskrankheit, wenn die Rekonstruktion auf eine Körperhälfte beschränkt bleibt. Der ausdrückliche Zusatz einseitig grenzt die Ziffer von einer beidseitigen Versorgung ab, für die die Leistung entsprechend gesondert je Seite anzusetzen wäre. Sie unterscheidet sich zudem von den benachbarten Ziffern zur Aorta abdominalis und zu den Oberschenkelarterien dadurch, dass sie speziell den Gefäßabschnitt im Becken selbst betrifft, nicht die Bauchschlagader oder die weiter distal gelegenen Beinarterien.

Gebühren und Steigerungssatz

3000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach174,86 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach402,18 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach612,02 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2839

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2839?

Die GOÄ-Ziffer 2839 steht für „Rekonstruktive Operation an den Beckenarterien, einseitig“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2839?

Die GOÄ-Ziffer 2839 ist mit 3000 Punkten bewertet; das entspricht 174,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2839 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 402,18 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2839?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2839 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.