GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2837: Rekonstruktive Operation an einem Viszeralgefäß

Rekonstruktive Operation an einem Viszeralgefäß

Die GOÄ-Ziffer 2837 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Rekonstruktive Operation an einem Viszeralgefäß“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XI. Gefäßchirurgie). Sie ist mit 5000 Punkten bewertet; das entspricht 291,44 € beim einfachen und 670,30 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer vergütet die rekonstruktive Operation an einem Viszeralgefäß, also an einem der Blutgefäße, die die inneren Bauchorgane versorgen, etwa Äste der Bauchschlagader zu Magen, Darm, Leber oder Milz. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein solches Organgefäß aufgrund einer Stenose, eines Verschlusses oder einer sonstigen Schädigung operativ wiederhergestellt werden muss, um die Durchblutung des versorgten Bauchorgans zu sichern. Die Ziffer ist von den benachbarten, spezifischer benannten Gefäßziffern wie der Nierenarterie oder der Aorta abdominalis abzugrenzen, da sie speziell die Viszeralgefäße im engeren Sinne, also die Eingeweidearterien, erfasst und damit ein eigenes anatomisches Teilgebiet der abdominellen Gefäßchirurgie abbildet, unabhängig von der genauen Ursache der Gefäßschädigung.

Gebühren und Steigerungssatz

5000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach291,44 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach670,30 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach1.020,03 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2837

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2837?

Die GOÄ-Ziffer 2837 steht für „Rekonstruktive Operation an einem Viszeralgefäß“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2837?

Die GOÄ-Ziffer 2837 ist mit 5000 Punkten bewertet; das entspricht 291,44 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2837 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 670,30 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2837?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2837 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.