GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2757: Radikaloperation der bösartigen Schilddrüsengeschwulst…

Radikaloperation der bösartigen Schilddrüsengeschwulst – einschließlich Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete und gegebenenfalls der Nachbarorgane

Die GOÄ-Ziffer 2757 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Radikaloperation der bösartigen Schilddrüsengeschwulst – einschließlich Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete und gegebenenfalls der Nachbarorgane“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt X. Halschirurgie). Sie ist mit 3700 Punkten bewertet; das entspricht 215,66 € beim einfachen und 496,02 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die Radikaloperation einer bösartigen Schilddrüsengeschwulst, einschließlich der Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete und gegebenenfalls weiterer damit verbundener Strukturen. Sie wird angewendet, wenn eine bösartige Neubildung der Schilddrüse operativ in radikalem Umfang behandelt wird, wobei neben der Entfernung des Tumorgewebes selbst zugleich die regionären Lymphabflussgebiete mit ausgeräumt werden. Dieser umfassende, kombinierte Charakter des Eingriffs unterscheidet die Ziffer von der einfachen Teilresektion der Schilddrüse nach Nummer 2755, bei der keine bösartige Erkrankung und keine begleitende Lymphknotenausräumung vorausgesetzt werden. Von der isolierten Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets nach Nummer 2760 grenzt sie sich dadurch ab, dass diese hier bereits als Bestandteil der Radikaloperation mit eingeschlossen ist.

Gebühren und Steigerungssatz

3700 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach215,66 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach496,02 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach754,82 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Rechtsprechung zur GOÄ-Ziffer 2757

BGH, Urteil vom 13.05.2004III ZR 344/03

Weitere Entscheidungen in der BGH-Rechtsprechung zur GOÄ.

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2757

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2757?

Die GOÄ-Ziffer 2757 steht für „Radikaloperation der bösartigen Schilddrüsengeschwulst – einschließlich Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete und gegebenenfalls der Nachbarorgane“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2757?

Die GOÄ-Ziffer 2757 ist mit 3700 Punkten bewertet; das entspricht 215,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2757 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 496,02 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2757?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2757 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.