GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2756: Ausschälung der Nebenschilddrüse (Parathyreoektomie)

Ausschälung der Nebenschilddrüse (Parathyreoektomie)

Die GOÄ-Ziffer 2756 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ausschälung der Nebenschilddrüse (Parathyreoektomie)“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt X. Halschirurgie). Sie ist mit 2200 Punkten bewertet; das entspricht 128,23 € beim einfachen und 294,93 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer bildet die Ausschälung der Nebenschilddrüse, die Parathyreoektomie, ab. Sie wird angewendet, wenn eine oder mehrere Nebenschilddrüsen operativ freigelegt und entfernt werden, etwa weil ein krankhaft verändertes Nebenschilddrüsengewebe vorliegt, das reguliert oder entfernt werden muss. Die Leistung betrifft ausdrücklich die Nebenschilddrüsen und ist damit klar von der Entfernung der Kropfgeschwulst beziehungsweise Teilresektion der Schilddrüse nach Nummer 2755 abzugrenzen, die sich auf das Schilddrüsengewebe selbst bezieht. Typischer Anwendungsfall ist die gezielte operative Entfernung einer oder mehrerer Nebenschilddrüsen im Rahmen der Behandlung von Erkrankungen dieser Drüsen, unabhängig davon, ob dies im Zusammenhang mit einem Eingriff an der Schilddrüse selbst erfolgt oder als eigenständiger Eingriff.

Gebühren und Steigerungssatz

2200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach128,23 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach294,93 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach448,81 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2756

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2756?

Die GOÄ-Ziffer 2756 steht für „Ausschälung der Nebenschilddrüse (Parathyreoektomie)“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2756?

Die GOÄ-Ziffer 2756 ist mit 2200 Punkten bewertet; das entspricht 128,23 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2756 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 294,93 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2756?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2756 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.