GOÄ-LexikonKapitel C: Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

GOÄ-Ziffer 270: Infusion, subkutan

Infusion, subkutan

Die GOÄ-Ziffer 270 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Infusion, subkutan“ (Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen, Abschnitt I. Anlegen von Verbänden). Sie ist mit 80 Punkten bewertet; das entspricht 4,66 € beim einfachen und 10,72 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 270 betrifft die subkutane Infusion, also die Zufuhr einer Flüssigkeit über einen unter die Haut gelegten Zugang. Diese Applikationsform wird eingesetzt, wenn eine langsame, kontinuierliche Flüssigkeits- oder Medikamentenzufuhr gewünscht ist, ohne dass ein venöser Zugang erforderlich ist, etwa in bestimmten Situationen der Flüssigkeitssubstitution, wenn ein intravenöser Zugang schwierig oder nicht notwendig ist. Die subkutane Infusion unterscheidet sich von den intravenösen Infusionsformen nach den Ziffern 271 bis 273 dadurch, dass die Flüssigkeit nicht direkt in die Blutbahn, sondern in das Unterhautgewebe eingebracht wird, von wo aus sie langsamer resorbiert wird. Die Ziffer bildet die subkutane Infusion als eigenständige Leistung unabhängig von deren Dauer ab.

Gebühren und Steigerungssatz

80 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach4,66 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach10,72 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach16,32 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 270

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 270?

Die GOÄ-Ziffer 270 steht für „Infusion, subkutan“ und gehört zu Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 270?

Die GOÄ-Ziffer 270 ist mit 80 Punkten bewertet; das entspricht 4,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 270 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 10,72 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 270?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 270 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.