GOÄ-Lexikon › Kapitel C: Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, subkutan
Die GOÄ-Ziffer 270 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Infusion, subkutan“ (Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen, Abschnitt I. Anlegen von Verbänden). Sie ist mit 80 Punkten bewertet; das entspricht 4,66 € beim einfachen und 10,72 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 270 betrifft die subkutane Infusion, also die Zufuhr einer Flüssigkeit über einen unter die Haut gelegten Zugang. Diese Applikationsform wird eingesetzt, wenn eine langsame, kontinuierliche Flüssigkeits- oder Medikamentenzufuhr gewünscht ist, ohne dass ein venöser Zugang erforderlich ist, etwa in bestimmten Situationen der Flüssigkeitssubstitution, wenn ein intravenöser Zugang schwierig oder nicht notwendig ist. Die subkutane Infusion unterscheidet sich von den intravenösen Infusionsformen nach den Ziffern 271 bis 273 dadurch, dass die Flüssigkeit nicht direkt in die Blutbahn, sondern in das Unterhautgewebe eingebracht wird, von wo aus sie langsamer resorbiert wird. Die Ziffer bildet die subkutane Infusion als eigenständige Leistung unabhängig von deren Dauer ab.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 4,66 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 10,72 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 16,32 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 270 steht für „Infusion, subkutan“ und gehört zu Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 270 ist mit 80 Punkten bewertet; das entspricht 4,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 10,72 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 270 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.