GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2593: Mikrochirurgische interfaszikuläre Neurolyse mit…

Mikrochirurgische interfaszikuläre Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung, als selbständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 2593 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Mikrochirurgische interfaszikuläre Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung, als selbständige Leistung“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VIII. Neurochirurgie). Sie ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen und 371,35 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Beschrieben wird die mikrochirurgische interfaszikuläre Neurolyse, bei der zusätzlich eine Verlagerung des Nerven in ein neues Nervenbett und dessen Neueinbettung erfolgt. Angewendet wird das Verfahren bei mikrostrukturellen Verwachsungen einzelner Faszikelbündel, wenn zugleich die anatomische Lage des Nerven selbst Ursache der Beschwerden ist und daher eine Umlagerung des Nerven notwendig wird, um eine erneute Kompression oder Reizung zu vermeiden. Die Ziffer verhält sich zu Nummer 2592 wie die einfache Neurolyse mit Verlagerung nach Nummer 2584 zur einfachen Neurolyse nach Nummer 2583, jedoch jeweils unter mikrochirurgischer Operationstechnik. Sie wird anstelle der Nummer 2592 abgerechnet, wenn der zusätzliche Schritt der Verlagerung und Neueinbettung tatsächlich durchgeführt wird.

Gebühren und Steigerungssatz

2770 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach161,46 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach371,35 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach565,10 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2593

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2593?

Die GOÄ-Ziffer 2593 steht für „Mikrochirurgische interfaszikuläre Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung, als selbständige Leistung“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2593?

Die GOÄ-Ziffer 2593 ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2593 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 371,35 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2593?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2593 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.