GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2450: Operation des Rhinophyms

Operation des Rhinophyms

Die GOÄ-Ziffer 2450 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation des Rhinophyms“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VII. Chirurgie der Körperoberfläche). Sie ist mit 600 Punkten bewertet; das entspricht 34,97 € beim einfachen und 80,44 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2450 vergütet die operative Behandlung des Rhinophyms, einer knollenartigen, meist im Rahmen einer fortgeschrittenen Rosazea entstehenden Wucherung des Nasengewebes mit Talgdrüsenhyperplasie. Angewendet wird die Ziffer bei der abtragenden Operation der überschüssigen Gewebemassen an der Nase, unabhängig von der konkret gewählten Operationstechnik (z. B. Abtragung mit Skalpell, Elektrokauter oder Laser), da die Legende keine Technik vorschreibt. Sie kommt zum Ansatz, wenn tatsächlich eine operative Korrektur der knotigen Nasendeformität erfolgt, nicht bei rein konservativer oder medikamentöser Rosazea-Behandlung. Da die Ziffer im chirurgischen Abschnitt steht, ist sie von dermatologischen oder rein kosmetischen Einzelmaßnahmen ohne operativen Charakter abzugrenzen. Eine gesonderte plastische Deckung ist in der Legende nicht erwähnt und daher nicht Bestandteil der Leistung.

Gebühren und Steigerungssatz

600 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach34,97 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach80,44 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach122,40 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2450

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2450?

Die GOÄ-Ziffer 2450 steht für „Operation des Rhinophyms“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2450?

Die GOÄ-Ziffer 2450 ist mit 600 Punkten bewertet; das entspricht 34,97 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2450 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 80,44 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2450?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2450 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.