GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2444: Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid

Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid

Die GOÄ-Ziffer 2444 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VII. Chirurgie der Körperoberfläche). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 40,22 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2444 erfasst die Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid. Sie wird angewendet, wenn zur Unterstützung des Lidschlusses ein kleiner Magnetkörper operativ in das Ober- oder Unterlid eingebracht wird, sodass über die magnetische Wechselwirkung mit einem entsprechenden Gegenstück ein besserer Lidschluss ermöglicht wird. Die Leistung umfasst die Bildung der Implantationstasche im Lidgewebe sowie das Einsetzen und die Fixierung des Magnetkörpers. Sie ist als spezifische, material- und funktionsbezogene Implantationsleistung von der allgemeinen alloplastischen Weichteilunterfütterung nach Ziffer 2442 sowie von der vorbereitenden Narbenentfernung nach Ziffer 2443 abzugrenzen, da sie gezielt die Funktionsverbesserung des Lidschlusses durch ein Magnetimplantat betrifft.

Gebühren und Steigerungssatz

300 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach17,49 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach40,22 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach61,20 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2444

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2444?

Die GOÄ-Ziffer 2444 steht für „Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2444?

Die GOÄ-Ziffer 2444 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2444 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 40,22 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2444?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2444 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.