GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2429: Eröff nungen disseminierter Abszeßbildungen der Haut (z. B.…

Eröff nungen disseminierter Abszeßbildungen der Haut (z. B. bei einem Säugling)

Die GOÄ-Ziffer 2429 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Eröff nungen disseminierter Abszeßbildungen der Haut (z. B. bei einem Säugling)“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VII. Chirurgie der Körperoberfläche). Sie ist mit 220 Punkten bewertet; das entspricht 12,82 € beim einfachen und 29,49 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2429 erfasst die Eröffnung disseminierter Abszessbildungen der Haut, wie sie beispielsweise bei einem Säugling auftreten können. Sie wird angewendet, wenn nicht ein einzelner, sondern mehrere über die Haut verstreute Abszessherde in einer Sitzung eröffnet und entleert werden müssen, typischerweise bei kleinkindlichen Hautinfektionen mit multiplen Eiteransammlungen. Die Leistung umfasst die Eröffnung und Entleerung sämtlicher in diesem Zusammenhang behandelter disseminierter Abszessherde. Sie unterscheidet sich von Ziffer 2428, die die Eröffnung eines einzelnen oberflächlichen Abszesses oder Furunkels betrifft, durch das Vorliegen mehrerer verstreuter Herde, die im Rahmen eines einheitlichen Behandlungsgeschehens versorgt werden.

Gebühren und Steigerungssatz

220 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach12,82 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach29,49 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach44,88 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2429

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2429?

Die GOÄ-Ziffer 2429 steht für „Eröff nungen disseminierter Abszeßbildungen der Haut (z. B. bei einem Säugling)“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2429?

Die GOÄ-Ziffer 2429 ist mit 220 Punkten bewertet; das entspricht 12,82 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2429 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 29,49 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2429?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2429 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.