GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2428: Eröffnung eines oberflächlich unter der Haut oder Schleimhaut…

Eröffnung eines oberflächlich unter der Haut oder Schleimhaut liegenden Abszesses oder eines Furunkels

Die GOÄ-Ziffer 2428 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Eröffnung eines oberflächlich unter der Haut oder Schleimhaut liegenden Abszesses oder eines Furunkels“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VII. Chirurgie der Körperoberfläche). Sie ist mit 80 Punkten bewertet; das entspricht 4,66 € beim einfachen und 10,72 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2428 vergütet die Eröffnung eines oberflächlich unter der Haut oder Schleimhaut liegenden Abszesses oder eines Furunkels. Sie wird angewendet, wenn eine umschriebene, oberflächlich gelegene Eiteransammlung durch Inzision entlastet werden muss, damit das Sekret abfließen kann und die Entzündung abheilt. Die Leistung umfasst die operative Eröffnung der Abszess- oder Furunkelhöhle sowie die Entleerung des Eiters. Sie grenzt sich von Ziffer 2430 ab, die die Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses betrifft, durch die geringere Eindringtiefe, und von Ziffer 2429, die mehrere, disseminiert auftretende Abszessbildungen der Haut betrifft, durch das Vorliegen eines einzelnen, umschriebenen Herdes.

Gebühren und Steigerungssatz

80 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach4,66 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach10,72 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach16,32 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2428

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2428?

Die GOÄ-Ziffer 2428 steht für „Eröffnung eines oberflächlich unter der Haut oder Schleimhaut liegenden Abszesses oder eines Furunkels“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2428?

Die GOÄ-Ziffer 2428 ist mit 80 Punkten bewertet; das entspricht 4,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2428 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 10,72 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2428?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2428 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.