GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2381: Einfache Hautlappenplastik

Einfache Hautlappenplastik

Die GOÄ-Ziffer 2381 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einfache Hautlappenplastik“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VII. Chirurgie der Körperoberfläche). Sie ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen und 49,60 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die einfache Hautlappenplastik, also die Deckung eines Hautdefekts durch Verschiebung, Drehung oder Verschiebe-Dreh-Kombination eines ortsständigen, gestielten Hautlappens aus der unmittelbaren Umgebung der Defektstelle. Angewendet wird sie bei Defekten, die sich nicht durch einfachen Wundverschluss oder ein freies Hauttransplantat versorgen lassen, aber mit einem technisch wenig aufwendigen lokalen Lappen ausreichend gedeckt werden können, etwa bei kleineren Exzisionsdefekten im Gesicht oder an den Extremitäten. Die Blutversorgung des Lappens bleibt über den Gewebestiel erhalten, sodass kein Gefäßanschluss erforderlich ist. Von der schwierigen Hautlappenplastik nach Ziffer 2382 unterscheidet sich diese Leistung durch den geringeren planerischen und operativ-technischen Aufwand bei unkomplizierter Lappengeometrie.

Gebühren und Steigerungssatz

370 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach21,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach49,60 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach75,48 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2381

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2381?

Die GOÄ-Ziffer 2381 steht für „Einfache Hautlappenplastik“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2381?

Die GOÄ-Ziffer 2381 ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2381 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 49,60 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2381?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2381 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.