GOÄ-LexikonKapitel C: Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

GOÄ-Ziffer 230: Zirkulärer Gipsverband – gegebenenfalls als Gipstutor

Zirkulärer Gipsverband – gegebenenfalls als Gipstutor

Die GOÄ-Ziffer 230 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zirkulärer Gipsverband – gegebenenfalls als Gipstutor“ (Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen, Abschnitt I. Anlegen von Verbänden). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 40,22 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 230 vergütet den zirkulären Gipsverband, gegebenenfalls auch in Form eines Gipstutors. Angewendet wird die Ziffer, wenn ein Körperteil vollständig umlaufend mit Gips versorgt wird, um eine feste, allseitige Ruhigstellung zu erreichen, im Unterschied zum lediglich halbseitigen Gipsschienenverband nach Nummer 228. Der Gipstutor als spezielle Ausführungsform bezeichnet dabei einen zirkulären Gipsverband, der insbesondere zur Führung oder Stützung einer Extremität eingesetzt wird. Die Ziffer bildet die Grundleistung des zirkulären Gipsverbandes ab, ohne dass dabei mindestens zwei große Gelenke eingeschlossen sein müssen; ist dies der Fall, kommt stattdessen die speziellere Nummer 232 zur Anwendung. Typischer Anwendungsfall ist die Ruhigstellung eines einzelnen Extremitätenabschnitts nach Fraktur oder vergleichbarer Verletzung.

Gebühren und Steigerungssatz

300 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach17,49 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach40,22 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach61,20 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 230

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 230?

Die GOÄ-Ziffer 230 steht für „Zirkulärer Gipsverband – gegebenenfalls als Gipstutor“ und gehört zu Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 230?

Die GOÄ-Ziffer 230 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 230 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 40,22 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 230?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 230 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.