GOÄ-LexikonKapitel C: Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

GOÄ-Ziffer 229: Gipsschienenverband – bei Wiederanlegung derselben…

Gipsschienenverband – bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene

Die GOÄ-Ziffer 229 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Gipsschienenverband – bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene“ (Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen, Abschnitt I. Anlegen von Verbänden). Sie ist mit 130 Punkten bewertet; das entspricht 7,58 € beim einfachen und 17,43 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 229 vergütet den Gipsschienenverband bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene. Angewendet wird die Ziffer, wenn ein zuvor nach Nummer 228 angelegter Gipsschienenverband im weiteren Behandlungsverlauf erneut angelegt wird, sei es unverändert oder mit Anpassungen an den Heilungsverlauf, etwa im Rahmen von Verbandwechseln oder Kontrolluntersuchungen. Die Ziffer erfasst damit ausschließlich den Folgeaufwand der wiederholten Anlage und ist von der Erstanlage nach Nummer 228 zu unterscheiden, die den ursprünglichen Gipsschienenverband oder Gipspantoffel abbildet. Typischer Anwendungsfall ist eine länger andauernde Ruhigstellungsphase, in der der Gipsschienenverband aus therapeutischen oder hygienischen Gründen mehrfach erneuert werden muss, ohne dass jeweils eine vollständig neue Erstversorgung im Sinne der Nummer 228 vorliegt.

Gebühren und Steigerungssatz

130 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach7,58 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach17,43 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach26,52 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 229

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 229?

Die GOÄ-Ziffer 229 steht für „Gipsschienenverband – bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene“ und gehört zu Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 229?

Die GOÄ-Ziffer 229 ist mit 130 Punkten bewertet; das entspricht 7,58 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 229 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 17,43 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 229?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 229 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.