GOÄ-Lexikon › Kapitel L: Chirurgie, Orthopädie
Operation des Hallux valgus mit Gelenkkopfresektion und anschließender Gelenkplastik und/oder Mittelfußosteotomie einschließlich der Leistungen nach den Nummern 2295 und 2296
Die GOÄ-Ziffer 2297 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation des Hallux valgus mit Gelenkkopfresektion und anschließender Gelenkplastik und/oder Mittelfußosteotomie einschließlich der Leistungen nach den Nummern 2295 und 2296“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt V. Knochenchirurgie). Sie ist mit 1180 Punkten bewertet; das entspricht 68,78 € beim einfachen und 158,19 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Nummer 2297 erfasst die umfangreichste operative Hallux-valgus-Korrektur der hier genannten Reihe: die Gelenkkopfresektion am Grosszehengrundgelenk mit anschliessender Gelenkplastik und/oder Mittelfussosteotomie, einschliesslich der in der Legende weiter aufgefuehrten Begleitleistungen. Sie wird angesetzt, wenn die Fehlstellung so ausgepraegt ist, dass eine reine Exostosenabtragung (2295) oder deren Kombination mit Sehnenverpflanzung (2296) nicht ausreicht, sondern strukturell in das Gelenk eingegriffen werden muss, etwa durch Resektion des Gelenkkopfes und rekonstruktive Formung des Gelenks und/oder eine Umstellungsosteotomie des Mittelfussknochens. Da die Legende weitere eingeschlossene Leistungen benennt, deckt die Ziffer den gesamten operativen Komplex einheitlich ab; Teilschritte dieses Komplexes sind nicht gesondert nach 2295 oder 2296 abrechenbar. Sie stellt damit die operative Maximalversorgung des Hallux valgus innerhalb dieser Ziffernfolge dar.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 68,78 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 158,19 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 240,73 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 2297 steht für „Operation des Hallux valgus mit Gelenkkopfresektion und anschließender Gelenkplastik und/oder Mittelfußosteotomie einschließlich der Leistungen nach den Nummern 2295 und 2296“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 2297 ist mit 1180 Punkten bewertet; das entspricht 68,78 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 158,19 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2297 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.