GOÄ-Lexikon › Rechtsprechung › III ZR 217/05
Entscheidung des Bundesgerichtshofs, III. Zivilsenat, zur Gebührenordnung für Ärzte — vom Gericht als Leitsatzentscheidung veröffentlicht.
Zur Abrechnung einer Hallux valgus-Operation (hier: dreidimensionale Korrekturosteotomie nach Swivel-Scarf und Derotationsosteotomie der Großzehe nach Akin mit osteosynthetischer Versorgung).
Quelle: Bundesgerichtshof, amtlicher Leitsatz (gemeinfrei nach § 5 UrhG).
GOÄ § 4 Abs. 2a; GOÄ Gebührenverzeichnis Nr. 2297, 2260, 2064, 2134
Die Entscheidung zitiert diese Nummern des GOÄ-Gebührenverzeichnisses — jeweils mit Legende, Gebührentabelle und Abrechnungsbestimmungen im Lexikon:
Abrechnungsregeln automatisch berücksichtigen
catalys kodiert GOÄ-Ziffern aus dem Befund und prüft Rechnungen gegen Ausschlussregeln und Abrechnungsbestimmungen, bevor sie rausgehen.
Automatisiert aus der Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs zusammengestellt, ohne Gewähr. Kein Ersatz für Rechtsberatung; maßgeblich ist der Volltext der Entscheidung.