GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2287: Operative Behandlung von Wirbelsäulenverkrümmungen nach…

Operative Behandlung von Wirbelsäulenverkrümmungen nach Nummer 2286 mit zusätzlicher Implantation einer metallischen Aufspreiz- und Abstützvorrichtung

Die GOÄ-Ziffer 2287 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Behandlung von Wirbelsäulenverkrümmungen nach Nummer 2286 mit zusätzlicher Implantation einer metallischen Aufspreiz- und Abstützvorrichtung“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt V. Knochenchirurgie). Sie ist mit 3700 Punkten bewertet; das entspricht 215,66 € beim einfachen und 496,02 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Erfasst wird die operative Behandlung von Wirbelsäulenverkrümmungen nach Art der Spondylodese gemäß Nummer 2286, jedoch mit zusätzlicher Implantation einer metallischen Aufspreiz- und Abstützvorrichtung. Die Leistung kommt zur Anwendung, wenn zur Korrektur einer Skoliose neben der Versteifung mittels Knochen- oder alloplastischem Material zusätzlich ein metallisches Instrumentarium eingebracht wird, das die Wirbelsäule aufspreizt und in der korrigierten Position abstützt, um die Krümmung wirksamer zu korrigieren und die Stabilität während der knöchernen Durchbauung zu sichern. Sie wird stets zusätzlich zur Grundleistung nach Nummer 2286 berechnet und stellt damit den erweiterten, instrumentierten Eingriff gegenüber der einfachen Spondylodese dar. Osteotomien am Rippenbuckel im selben Eingriff werden ergänzend nach Nummer 2288 abgerechnet.

Gebühren und Steigerungssatz

3700 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach215,66 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach496,02 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach754,82 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2287

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2287?

Die GOÄ-Ziffer 2287 steht für „Operative Behandlung von Wirbelsäulenverkrümmungen nach Nummer 2286 mit zusätzlicher Implantation einer metallischen Aufspreiz- und Abstützvorrichtung“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2287?

Die GOÄ-Ziffer 2287 ist mit 3700 Punkten bewertet; das entspricht 215,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2287 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 496,02 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2287?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2287 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.