GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2160: Exartikulation in einem Ellenbogen- oder Kniegelenk

Exartikulation in einem Ellenbogen- oder Kniegelenk

Die GOÄ-Ziffer 2160 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Exartikulation in einem Ellenbogen- oder Kniegelenk“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt III. Gelenkchirurgie). Sie ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen und 148,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die Exartikulation in einem Ellenbogen- oder Kniegelenk, also die operative Absetzung des Unterarms beziehungsweise Unterschenkels genau in der Gelenklinie statt durch Knochendurchtrennung. Sie wird angewendet, wenn Unterarm oder Unterschenkel infolge schwerer Traumatisierung, ausgedehnter Infektion, Tumor oder irreversibler Durchblutungsstörung nicht erhalten werden können und eine Absetzung im Gelenk selbst medizinisch angezeigt ist, um einen belastbaren, prothesenfähigen Stumpf zu erhalten. Die Leistung umfasst die Durchtrennung der gelenkumgebenden Weichteile, Gefäße, Sehnen und Nerven sowie die operative Versorgung des Stumpfes. Sie ist gegenüber 2159 (Hand/Fuß) die nächsthöhere Extremitätenebene und von 2161 (Exartikulation im Schultergelenk) durch die betroffene Gelenkregion abzugrenzen.

Gebühren und Steigerungssatz

1110 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach64,70 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach148,81 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach226,45 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2160

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2160?

Die GOÄ-Ziffer 2160 steht für „Exartikulation in einem Ellenbogen- oder Kniegelenk“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2160?

Die GOÄ-Ziffer 2160 ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2160 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 148,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2160?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2160 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.