GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2155: Eröffnung eines vereiterten Finger- oder Zehengelenks

Eröffnung eines vereiterten Finger- oder Zehengelenks

Die GOÄ-Ziffer 2155 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Eröffnung eines vereiterten Finger- oder Zehengelenks“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt III. Gelenkchirurgie). Sie ist mit 148 Punkten bewertet; das entspricht 8,63 € beim einfachen und 19,84 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die operative Eröffnung eines vereiterten Finger- oder Zehengelenks. Sie wird angewendet bei einer akuten eitrigen Gelenkinfektion (septische Arthritis) eines Finger- oder Zehengelenks, wenn zur Entlastung des Infektionsherdes, Entfernung von Eiter und infiziertem Gewebe sowie zur Vermeidung einer Gelenkzerstörung oder Sepsisausbreitung eine chirurgische Eröffnung des Gelenks erforderlich ist. Die Leistung umfasst den operativen Zugang zum Gelenk, die Spülung und Ausräumung des eitrigen Materials sowie gegebenenfalls die Drainage. Sie ist eine akute, infektionsbedingte Notfallmaßnahme und unterscheidet sich damit grundlegend von den elektiven Arthroplastik- und Prothesenziffern dieses Abschnitts. Von 2156 grenzt sie sich durch die betroffene Gelenkregion Finger oder Zehe ab.

Gebühren und Steigerungssatz

148 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach8,63 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach19,84 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach30,19 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2155

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2155?

Die GOÄ-Ziffer 2155 steht für „Eröffnung eines vereiterten Finger- oder Zehengelenks“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2155?

Die GOÄ-Ziffer 2155 ist mit 148 Punkten bewertet; das entspricht 8,63 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2155 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 19,84 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2155?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2155 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.