GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2145: Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen…

Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks

Die GOÄ-Ziffer 2145 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt III. Gelenkchirurgie). Sie ist mit 6480 Punkten bewertet; das entspricht 377,70 € beim einfachen und 868,71 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die Entfernung und den erneuten operativen Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks, also den Wechsel einer bestehenden Endoprothese an diesen Gelenken. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein zuvor implantiertes künstliches Gelenk gelockert, infiziert, verschlissen oder anderweitig funktionsuntüchtig ist und im Rahmen einer Revisionsoperation ausgebaut sowie durch ein neues Implantat ersetzt werden muss. Die Leistung beinhaltet den operativen Ausbau des Altimplantats, die Vorbereitung des knöchernen Lagers, teils mit Knochenaufbau, und die erneute Implantation. Sie ist damit das Wechsel-Pendant zu 2144 und von der Kniegelenk-Totalersatz-Wechselziffer 2154 abzugrenzen, die speziell die Revision einer Alloarthroplastik des Kniegelenks als Totalersatz betrifft.

Gebühren und Steigerungssatz

6480 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach377,70 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach868,71 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach1.321,96 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2145

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2145?

Die GOÄ-Ziffer 2145 steht für „Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2145?

Die GOÄ-Ziffer 2145 ist mit 6480 Punkten bewertet; das entspricht 377,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2145 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 868,71 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2145?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2145 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.