GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2143: Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen…

Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks

Die GOÄ-Ziffer 2143 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt III. Gelenkchirurgie). Sie ist mit 4860 Punkten bewertet; das entspricht 283,28 € beim einfachen und 651,54 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die Entfernung und den erneuten operativen Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks, also den Wechsel einer bereits vorhandenen Endoprothese an diesen Gelenken. Sie wird angesetzt, wenn ein zuvor implantiertes Kunstgelenk gelockert, infiziert oder mechanisch versagt hat und im Rahmen einer Revisionsoperation ausgebaut und durch ein neues Implantat ersetzt werden muss. Die Leistung umfasst den operativen Ausbau des Altimplantats, die Aufbereitung des knöchernen Lagers und die erneute Implantation, was regelmäßig aufwendiger ist als die Erstversorgung nach 2142. Sie bildet damit das Wechsel-Pendant zu 2142 und steht strukturell neben den analogen Wechselziffern 2141 (Finger-/Zehengelenk), 2145 (Ellenbogen-/Kniegelenk) und 2147 (Schultergelenk).

Gebühren und Steigerungssatz

4860 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach283,28 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach651,54 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach991,47 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2143

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2143?

Die GOÄ-Ziffer 2143 steht für „Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2143?

Die GOÄ-Ziffer 2143 ist mit 4860 Punkten bewertet; das entspricht 283,28 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2143 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 651,54 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2143?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2143 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.