GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2121: Denervation eines Hand-, Ellenbogen-, Fuß- oder Kniegelenks

Denervation eines Hand-, Ellenbogen-, Fuß- oder Kniegelenks

Die GOÄ-Ziffer 2121 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Denervation eines Hand-, Ellenbogen-, Fuß- oder Kniegelenks“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt III. Gelenkchirurgie). Sie ist mit 1300 Punkten bewertet; das entspricht 75,77 € beim einfachen und 174,28 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die Denervation eines Hand-, Ellenbogen-, Fuß- oder Kniegelenks. Sie kommt zur Anwendung, wenn eines dieser Gelenke chronisch schmerzhaft verändert ist, etwa bei fortgeschrittener Arthrose, und eine operative Durchtrennung der sensiblen Gelenknerven zur Schmerzlinderung durchgeführt wird, während die Beweglichkeit des Gelenks erhalten bleiben soll. Sie stellt damit eine funktionserhaltende Alternative zu resezierenden oder versteifenden Eingriffen an diesen Gelenken dar. Von der Denervation eines Finger- oder Zehengelenks unterscheidet sie sich durch die größere und anatomisch komplexere Gelenkregion, was einen entsprechend höheren operativen Aufwand bei der Aufsuchung und Durchtrennung der versorgenden Nervenäste bedingt.

Gebühren und Steigerungssatz

1300 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach75,77 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach174,28 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach265,21 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2121

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2121?

Die GOÄ-Ziffer 2121 steht für „Denervation eines Hand-, Ellenbogen-, Fuß- oder Kniegelenks“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2121?

Die GOÄ-Ziffer 2121 ist mit 1300 Punkten bewertet; das entspricht 75,77 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2121 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 174,28 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2121?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2121 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.