GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2113: Synovektomie in einem Hüftgelenk

Synovektomie in einem Hüftgelenk

Die GOÄ-Ziffer 2113 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Synovektomie in einem Hüftgelenk“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt III. Gelenkchirurgie). Sie ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen und 248,01 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die Synovektomie in einem Hüftgelenk. Sie kommt zur Anwendung, wenn die Gelenkinnenhaut des Hüftgelenks krankhaft verändert ist, etwa im Rahmen einer entzündlich-rheumatischen Erkrankung, und operativ entfernt werden muss, um die Gelenkzerstörung aufzuhalten und die Beschwerdesymptomatik zu bessern. Aufgrund der tiefen anatomischen Lage des Hüftgelenks, der umgebenden kräftigen Muskulatur und des dadurch erschwerten operativen Zugangs stellt dieser Eingriff gegenüber den Synovektomien an Schulter-, Ellenbogen- oder Kniegelenk sowie an den kleineren Gelenken den aufwendigsten der in dieser Ziffernreihe genannten Eingriffe dar. Sie wird eigenständig neben den übrigen Synovektomie-Ziffern geführt, um dem höheren operativen Aufwand am Hüftgelenk gerecht zu werden.

Gebühren und Steigerungssatz

1850 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach107,83 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach248,01 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach377,41 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2113

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2113?

Die GOÄ-Ziffer 2113 steht für „Synovektomie in einem Hüftgelenk“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2113?

Die GOÄ-Ziffer 2113 ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2113 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 248,01 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2113?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2113 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.