GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2112: Synovektomie in einem Schulter-, Ellenbogen- oder Kniegelenk

Synovektomie in einem Schulter-, Ellenbogen- oder Kniegelenk

Die GOÄ-Ziffer 2112 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Synovektomie in einem Schulter-, Ellenbogen- oder Kniegelenk“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt III. Gelenkchirurgie). Sie ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen und 198,41 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die Synovektomie in einem Schulter-, Ellenbogen- oder Kniegelenk. Sie wird angewendet, wenn eines dieser großen Gelenke von einer chronischen Synovitis betroffen ist und die erkrankte, oft hypertrophierte Gelenkinnenhaut entfernt werden muss, um Schmerzen zu reduzieren, die Beweglichkeit zu erhalten und eine weitere Zerstörung des Gelenkknorpels zu verhindern. Aufgrund der größeren Gelenkfläche und des komplexeren Zugangswegs im Vergleich zu Finger-, Zehen-, Hand- oder Fußgelenken ist der operative Aufwand entsprechend höher bewertet. Von der Synovektomie am Hüftgelenk unterscheidet sie sich dadurch, dass die Hüfte aufgrund ihrer tiefen anatomischen Lage und der stärkeren Weichteilbedeckung als eigenständige, noch aufwendigere Leistung geführt wird.

Gebühren und Steigerungssatz

1480 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach86,27 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach198,41 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach301,93 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2112

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2112?

Die GOÄ-Ziffer 2112 steht für „Synovektomie in einem Schulter-, Ellenbogen- oder Kniegelenk“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2112?

Die GOÄ-Ziffer 2112 ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2112 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 198,41 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2112?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2112 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.