GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2105: Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik eines Finger- oder…

Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik eines Finger- oder Zehengelenks

Die GOÄ-Ziffer 2105 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik eines Finger- oder Zehengelenks“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt III. Gelenkchirurgie). Sie ist mit 550 Punkten bewertet; das entspricht 32,06 € beim einfachen und 73,73 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die primäre Naht eines Bandes oder die Bandplastik eines Finger- oder Zehengelenks. Sie wird angewendet, wenn ein Seitenband oder ein anderes stabilisierendes Band an einem Finger- oder Zehengelenk frisch gerissen ist, etwa durch eine Verstauchung oder ein direktes Anpralltrauma, und entweder direkt genäht oder, bei nicht ausreichender Nahtfestigkeit, durch eine plastische Rekonstruktion versorgt werden muss, um die Gelenkstabilität wiederherzustellen. Sie betrifft ausdrücklich die kleinen Gelenke der Finger und Zehen und grenzt sich dadurch von der entsprechenden Leistung für das Sprunggelenk oder die Syndesmose sowie von der Bandplastik des Kniegelenks ab, die andere anatomische Regionen und meist größere Gelenke betreffen.

Gebühren und Steigerungssatz

550 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach32,06 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach73,73 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach112,20 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2105

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2105?

Die GOÄ-Ziffer 2105 steht für „Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik eines Finger- oder Zehengelenks“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2105?

Die GOÄ-Ziffer 2105 ist mit 550 Punkten bewertet; das entspricht 32,06 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2105 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 73,73 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2105?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2105 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.