GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2104: Bandplastik des Kniegelenks (plastischer Ersatz von Kreuz…

Bandplastik des Kniegelenks (plastischer Ersatz von Kreuz- und/oder Seitenbändern)

Die GOÄ-Ziffer 2104 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Bandplastik des Kniegelenks (plastischer Ersatz von Kreuz- und/oder Seitenbändern)“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt III. Gelenkchirurgie). Sie ist mit 2310 Punkten bewertet; das entspricht 134,64 € beim einfachen und 309,68 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die Bandplastik des Kniegelenks, also den plastischen Ersatz von Kreuz- und/oder Seitenbändern. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein Band des Kniegelenks, etwa das vordere oder hintere Kreuzband oder ein Kollateralband, durch ein Trauma vollständig gerissen und funktionell insuffizient ist, sodass eine einfache Naht nicht ausreicht und stattdessen ein Ersatz des Bandes durch körpereigenes oder alloplastisches Material erforderlich wird, um die mechanische Stabilität des Kniegelenks wiederherzustellen. Die Leistung deckt sowohl den Ersatz eines einzelnen Bandes als auch die kombinierte Versorgung mehrerer Bandstrukturen im selben Eingriff ab. Sie unterscheidet sich von der primären Bandnaht an Finger-, Zehen- oder Sprunggelenken durch die andere anatomische Lokalisation und die plastische statt direkt nähende Technik.

Gebühren und Steigerungssatz

2310 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach134,64 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach309,68 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach471,25 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2104

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2104?

Die GOÄ-Ziffer 2104 steht für „Bandplastik des Kniegelenks (plastischer Ersatz von Kreuz- und/oder Seitenbändern)“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2104?

Die GOÄ-Ziffer 2104 ist mit 2310 Punkten bewertet; das entspricht 134,64 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2104 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 309,68 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2104?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2104 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.