GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2083: Freie Sehnentransplantation

Freie Sehnentransplantation

Die GOÄ-Ziffer 2083 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Freie Sehnentransplantation“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt II. Extremitätenchirurgie). Sie ist mit 1650 Punkten bewertet; das entspricht 96,17 € beim einfachen und 221,20 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die freie Sehnentransplantation, also den Ersatz einer defekten oder durchtrennten Sehne durch ein freies Transplantat, das nicht mehr in situ mit seinem ursprünglichen Muskel verbunden ist. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine direkte End-zu-End-Naht wegen zu großen Substanzverlusts, einer veralteten Ruptur mit Sehnenretraktion oder eines ausgedehnten Defekts nach Trauma oder Infektion nicht möglich ist, etwa bei Beuge- oder Strecksehnendefekten an Hand oder Fuß. Als Transplantatmaterial dient häufig eine entbehrliche körpereigene Sehne, die entnommen und in den Defektbereich eingezogen und dort verankert wird, um die Kontinuität und Funktion der ursprünglichen Sehne wiederherzustellen. Von der einfachen Sehnennaht unterscheidet sich der Eingriff durch den zusätzlichen operativen Aufwand der Transplantatentnahme und -einpassung.

Gebühren und Steigerungssatz

1650 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach96,17 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach221,20 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach336,61 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2083

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2083?

Die GOÄ-Ziffer 2083 steht für „Freie Sehnentransplantation“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2083?

Die GOÄ-Ziffer 2083 ist mit 1650 Punkten bewertet; das entspricht 96,17 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2083 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 221,20 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2083?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2083 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.