GOÄ-Lexikon › Kapitel L: Chirurgie, Orthopädie
Stellungskorrektur der Hammerzehe mittels Sehnendurchschneidung
Die GOÄ-Ziffer 2080 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Stellungskorrektur der Hammerzehe mittels Sehnendurchschneidung“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt II. Extremitätenchirurgie). Sie ist mit 463 Punkten bewertet; das entspricht 26,99 € beim einfachen und 62,07 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Diese Ziffer beschreibt die Stellungskorrektur einer Hammerzehe mittels Sehnendurchschneidung. Angewendet wird sie bei einer Hammerzehe, also einer Beugefehlstellung eines Zehengelenks, wenn die Ursache oder wesentliche Komponente der Fehlstellung eine verkürzte oder überaktive Beugesehne ist und deren gezielte Durchtrennung ausreicht, um die Zehe in eine gestreckte Position zu bringen. Der Eingriff beschränkt sich auf die Durchtrennung der betreffenden Sehne, ohne dass eine Sehnenverpflanzung, eine plastische Sehnenoperation oder ein knöcherner Eingriff erforderlich ist. Sie ist damit die einfachere Variante gegenüber Nummer 2081, die zusätzlich eine Sehnenverpflanzung und/oder plastische Sehnenoperation, gegebenenfalls mit Osteotomie und/oder Resektion, vorsieht, und wird gewählt, wenn die alleinige Sehnendurchschneidung zur Korrektur ausreicht.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 26,99 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 62,07 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 94,45 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 2080 steht für „Stellungskorrektur der Hammerzehe mittels Sehnendurchschneidung“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 2080 ist mit 463 Punkten bewertet; das entspricht 26,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 62,07 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2080 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.