GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2063: Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2062

Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2062

Die GOÄ-Ziffer 2063 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2062“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt II. Extremitätenchirurgie). Sie ist mit 126 Punkten bewertet; das entspricht 7,34 € beim einfachen und 16,89 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt die Entfernung einer nach Nummer 2062 eingebrachten Drahtstiftung, also einer Fixierung mehrerer kleiner Gelenke oder einer Stiftung an Daumenbasis, Mittelhand oder Mittelfuß. Sie wird angewendet, wenn nach abgeschlossener knöcherner Konsolidierung das zuvor eingebrachte, umfangreichere Drahtmaterial in einem eigenständigen Folgeeingriff entfernt wird. Wegen der größeren Zahl fixierter Strukturen beziehungsweise der anatomisch anspruchsvolleren Lage an Daumenbasis, Mittelhand oder Mittelfuß ist der Entfernungsaufwand höher als bei der Entfernung einer einfachen Einzelgelenkstiftung nach Nummer 2061, von der sich diese Ziffer entsprechend abgrenzt. Die Leistung setzt voraus, dass zuvor tatsächlich eine Stiftung nach Nummer 2062 erfolgt ist, und wird je Entfernungseingriff angesetzt.

Gebühren und Steigerungssatz

126 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach7,34 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach16,89 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach25,70 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2063

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2063?

Die GOÄ-Ziffer 2063 steht für „Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2062“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2063?

Die GOÄ-Ziffer 2063 ist mit 126 Punkten bewertet; das entspricht 7,34 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2063 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 16,89 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2063?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2063 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.