GOÄ-Lexikon › Kapitel L: Chirurgie, Orthopädie
Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2060
Die GOÄ-Ziffer 2061 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2060“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt II. Extremitätenchirurgie). Sie ist mit 74 Punkten bewertet; das entspricht 4,31 € beim einfachen und 9,92 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Diese Ziffer beschreibt die Entfernung einer nach Nummer 2060 eingebrachten Drahtstiftung an einem kleinen Gelenk, etwa einem Finger- oder Zehengelenk. Sie wird angewendet, wenn nach abgeschlossener knöcherner oder bandhafter Ausheilung der zur Fixierung verwendete Kirschner-Draht in einem eigenständigen Eingriff wieder entfernt wird, meist ambulant und mit vergleichsweise geringem operativem Aufwand gegenüber der ursprünglichen Stiftung. Die Leistung ist ausschließlich als Folgeeingriff zu Nummer 2060 zu verstehen und setzt voraus, dass zuvor tatsächlich eine Drahtstiftung eines einzelnen kleinen Gelenks erfolgt ist; für die Entfernung einer Drahtstiftung nach der umfangreicheren Nummer 2062, etwa bei mehreren Gelenken oder an Mittelhand beziehungsweise Mittelfuß, ist stattdessen die eigenständige Nummer 2063 heranzuziehen. Die Ziffer wird je Entfernungsvorgang angesetzt.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 4,31 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 9,92 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 15,10 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 2061 steht für „Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2060“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 2061 ist mit 74 Punkten bewertet; das entspricht 4,31 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 9,92 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2061 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.