GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2061: Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2060

Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2060

Die GOÄ-Ziffer 2061 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2060“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt II. Extremitätenchirurgie). Sie ist mit 74 Punkten bewertet; das entspricht 4,31 € beim einfachen und 9,92 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt die Entfernung einer nach Nummer 2060 eingebrachten Drahtstiftung an einem kleinen Gelenk, etwa einem Finger- oder Zehengelenk. Sie wird angewendet, wenn nach abgeschlossener knöcherner oder bandhafter Ausheilung der zur Fixierung verwendete Kirschner-Draht in einem eigenständigen Eingriff wieder entfernt wird, meist ambulant und mit vergleichsweise geringem operativem Aufwand gegenüber der ursprünglichen Stiftung. Die Leistung ist ausschließlich als Folgeeingriff zu Nummer 2060 zu verstehen und setzt voraus, dass zuvor tatsächlich eine Drahtstiftung eines einzelnen kleinen Gelenks erfolgt ist; für die Entfernung einer Drahtstiftung nach der umfangreicheren Nummer 2062, etwa bei mehreren Gelenken oder an Mittelhand beziehungsweise Mittelfuß, ist stattdessen die eigenständige Nummer 2063 heranzuziehen. Die Ziffer wird je Entfernungsvorgang angesetzt.

Gebühren und Steigerungssatz

74 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach4,31 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach9,92 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach15,10 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2061

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2061?

Die GOÄ-Ziffer 2061 steht für „Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2060“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2061?

Die GOÄ-Ziffer 2061 ist mit 74 Punkten bewertet; das entspricht 4,31 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2061 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 9,92 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2061?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2061 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.